Vermittlungsgutschein, was ist das ?
Alle Arbeitslosen die länger als 6 Wochen arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2* haben, erhalten von der Agentur für Arbeit, vom Jobcenter oder der ARGE einen Vermittlungsgutschein.
Anschließend schließen sie mit uns einen Vermittlungsvertrag ab. Ab jetzt ist die gesamte Vermittlung für Sie völlig kostenlos.
Wir rechnen nach erfolgter Vermittlung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bzw. der Arge ab und erhalten:
1. Rate, 1.000 € nach sechswöchiger Beschäftigungsdauer
2. Rate, der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis 6 Monate dauerte.
*für ALG2-Empfänger gilt:
ein Vermittlungsgutschein ist eine Kann-Leistung !
Sollte der Vermittlungsgutschein verwehrt werden, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen und anschließend in Widerspruch zu gehen.



